Das Wichtigste für uns ist, dass Sie, Ihre Freunde und / oder Ihre Familie einen gelungenen Urlaubstag am Gardasee haben. Um Konflikte am Ende des Tages zu vermeiden, müssen wir jedoch auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen und sicherstellen, dass jeder, der bei uns mietet, sie sorgfältig liest, sie vollständig versteht und unseren Bedingungen zustimmt.
Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Punkte, auf die Sie achten sollten:
1. Der Benutzer übernimmt die volle Verantwortung für die Leihausrüstung.
2.Die Fahrräder werden in einem perfekt gepflegten Zustand gehalten und regelmäßig gewartet. Eventuelle Schäden und / oder Mängel, die bei der Übergabe vom Personal nicht erwähnt wurden, müssen von Ihnen unverzüglich aufgezeichnet und gemeldet werden, bevor Sie Ihre Tour beginnen.
3. Bei unsachgemäßer Verwendung oder Behandlung und / oder Beschädigung oder Vandalismus des Leihgeräts werden dem Benutzer, der den Schaden verursacht hat, Kosten für eine angemessene Reparatur gemäß den Reparaturpreislisten unseres Shops in Rechnung gestellt.
4. Kann die Rückgabe der Leihgeräte nicht vor dem Schließungszeitpunkt erfolgen, muss der Nutzer uns unverzüglich unter der Telefonnummer +49 015231838979 benachrichtigen, um weitere Kosten zu vermeiden
5. Die Mieträder sind nicht versichert. Im Falle der Zerstörung, des Diebstahls oder des Verlusts werden dem Benutzer Kosten in Höhe des Marktwerts der Leihausrüstung berechnet.
6. Im Falle eines Diebstahls ist der Benutzer in jedem Fall verpflichtet, dies der Polizei in Bardolino zu melden und uns eine Kopie des Berichts zur Verfügung zu stellen. Wenn ohne ausreichende Begründung, das Mietmaterial aus irgendeinem Grund nicht gemäß den Vertragsbedingungen zurückgegeben wird, behalten wir uns das Recht vor, einen Diebstahlsanspruch gegen den Benutzer bei den zuständigen Behörden zu erheben.
7. Für jeden Rechtsstreit ist die zuständige Gerichtsbehörde das Gericht von Verona, Italien.
Zusatz für Vespas:
1. Der Fahrer ist verpflichtet, für jegliche Ordnungswidrigkeiten und Strafen während der Leihe aufzukommen und dem Vermieter diese zu erstatten: Seien es Verwaltungs- oder Postgebühren (entsprechend 20,00 Euro + Mahngebühren).
2. Vom Leihpreis ausgeschlossen sind: Treibstoffkosten, Parkplatzgebühren, Strafen, Abschleppkosten im Falle eines Unfalles oder von der Behörde veranlasst, sowie am Fahrzeug verursachte Schäden.
3. Im Falle von Schäden an Dritten (Personen oder Sachen) kommt die Versicherung bis zur Summe von 3 Millionen Euro auf (mit einer Selbstbeteiligung von 260 Euro + Steuern).
4. Eine Zusatzversicherung ist möglich für 20€ ( + 15€ für jeden Folgetag)
Nach Buchung der Zusatzversicherung ist der Betrag, den der Mieter bei selbstverschuldeten Schäden an Reparatur- und Ausfallkosten zu zahlen hat maximal 650€ (zusammengesetzt aus 500€ Reparaturkosten + 150€ Ausfallkosten). Die Zusatzversicherung ist nur gültig, wenn sich der Mieter unmittelbar nach Entstehung des Schadens bei Bella Bici meldet und zum Zeitpunkt des Schadens nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand. Die Zusatzversicherung gilt nicht für den Fall, dass die Vespa in den See gefahren wurde. Eventuelle Abschleppkosten bei Totalschäden sind nicht durch die Versicherung abgedeckt und müssen ggf. zusätzlich gezahlt werden. Darüber hinaus beträgt der im Falle eines Diebstahls zu zahlende Höchstbetrag 1500€, unter der Bedingung, dass zuvor mit einem Foto (z.B. via Smartphone) dokumentiert wurde, dass das das beiliegende Schloss benutzt, und dass die Vespa an einem festen Gegenstand befestigt wurde.