Mietkonditionen

Mietkonditionen

Das Wichtigste für uns ist, dass Sie, Ihre Freunde und / oder Ihre Familie einen gelungenen Urlaubstag am Gardasee haben. Um Konflikte am Ende des Tages zu vermeiden, müssen wir jedoch auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweisen und sicherstellen, dass jeder, der bei uns mietet, sie sorgfältig liest, sie vollständig versteht und unseren Bedingungen zustimmt.

 

 

 

Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Punkte, auf die Sie achten sollten:

 

 

1. Der Benutzer übernimmt die volle Verantwortung für die Leihausrüstung.

 

 2.Die Fahrräder werden in einem perfekt gepflegten Zustand gehalten und regelmäßig gewartet. Eventuelle Schäden und / oder Mängel, die bei der Übergabe vom Personal nicht erwähnt wurden, müssen von Ihnen unverzüglich aufgezeichnet und gemeldet werden, bevor Sie Ihre Tour beginnen.

 

3. Bei unsachgemäßer Verwendung oder Behandlung und / oder Beschädigung oder Vandalismus des Leihgeräts werden dem Benutzer, der den Schaden verursacht hat, Kosten für eine angemessene Reparatur gemäß den Reparaturpreislisten unseres Shops in Rechnung gestellt.

 

4. Kann die Rückgabe der Leihgeräte nicht vor dem Schließungszeitpunkt erfolgen, muss der Nutzer uns unverzüglich unter der Telefonnummer +49 015231838979 benachrichtigen, um weitere Kosten zu vermeiden

 

5. Die Mieträder sind nicht versichert. Im Falle der Zerstörung, des Diebstahls oder des Verlusts werden dem Benutzer Kosten in Höhe des Marktwerts der Leihausrüstung berechnet.

 

6. Im Falle eines Diebstahls ist der Benutzer in jedem Fall verpflichtet, dies der Polizei in Bardolino zu melden und uns eine Kopie des Berichts zur Verfügung zu stellen. Wenn ohne ausreichende Begründung, das Mietmaterial aus irgendeinem Grund nicht gemäß den Vertragsbedingungen zurückgegeben wird, behalten wir uns das Recht vor, einen Diebstahlsanspruch gegen den Benutzer bei den zuständigen Behörden zu erheben.

7. Für jeden Rechtsstreit ist die zuständige Gerichtsbehörde das Gericht von Verona, Italien.

 

 

Zusatz für Vespas:

 1. Der Fahrer ist verpflichtet, für jegliche Ordnungswidrigkeiten und Strafen während der Leihe aufzukommen und dem Vermieter diese zu erstatten: Seien es Verwaltungs- oder Postgebühren (entsprechend 20,00 Euro + Mahngebühren).

2. Vom Leihpreis ausgeschlossen sind: Treibstoffkosten, Parkplatzgebühren, Strafen, Abschleppkosten im Falle eines Unfalles oder von der Behörde veranlasst, sowie am Fahrzeug verursachte Schäden.

3. Im Falle von Schäden an Dritten (Personen oder Sachen) kommt die Versicherung bis zur Summe von 3 Millionen Euro auf (mit einer Selbstbeteiligung von 260 Euro + Steuern).

 

4. Eine Zusatzversicherung ist möglich für 20€ ( + 15€ für jeden Folgetag)

Nach Buchung der Zusatzversicherung ist der Betrag, den der Mieter bei selbstverschuldeten Schäden an Reparatur- und Ausfallkosten zu zahlen hat maximal 650€ (zusammengesetzt aus 500€ Reparaturkosten + 150€ Ausfallkosten). Die Zusatzversicherung ist nur gültig, wenn sich der Mieter unmittelbar nach Entstehung des Schadens bei Bella Bici meldet und zum Zeitpunkt des Schadens nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stand. Die Zusatzversicherung gilt nicht für den Fall, dass die Vespa in den See gefahren wurde. Eventuelle Abschleppkosten bei Totalschäden sind nicht durch die Versicherung abgedeckt und müssen ggf. zusätzlich gezahlt werden. Darüber hinaus beträgt der im Falle eines Diebstahls zu zahlende Höchstbetrag 1500€, unter der Bedingung, dass zuvor mit einem Foto (z.B. via Smartphone) dokumentiert wurde, dass das das beiliegende Schloss benutzt, und dass die Vespa an einem festen Gegenstand befestigt wurde.





Mit dem Ausfüllen unseres digitalen Kundenregistrierungsformulars akzeptieren Sie diese allgemeinen Geschäftsbedingungen:

 

1. Übergabe des Fahrzeugs, Zustand des Fahrzeugs und Verantwortung des Mieters

 

 

Der Mieter erklärt, dass das gemietete Fahrzeug zum Zeitpunkt der Übernahme in einwandfreiem Arbeits- und Wartungszustand ist, mit Ausnahme der im Übergabeprotokoll vermerkten Mängel. Der Mieter übernimmt die volle und alleinige Verantwortung für die ihm überlassenen Fahrzeuge.

 

 

2. Rückgabe des Mietobjekts

 

 

Das gemietete Fahrzeug muss gemäß den vereinbarten Zeiten am Ort der Anmietung zurückgegeben werden. Die Rückgabe gilt erst als erfolgt, wenn das Fahrzeug direkt an Bella Bici SNC übergeben wurde. Das Abstellen des Fahrzeugs außerhalb der Vermietungsstelle während der Schließzeiten wird nicht als Rückgabe gewertet. Die Nichtrückgabe des Fahrzeugs ohne vorherige Ankündigung oder außergewöhnliche, nachweisbare Gründe wird als Diebstahl geahndet und bei der zuständigen Justizbehörde zur Anzeige gebracht.

 

 

3. Entschädigung bei Schäden oder Diebstahl

 

 

Mit der Übergabe wird der Mieter zum Verwahrer und alleinigen Verantwortlichen des gemieteten Fahrzeugs. Die Fahrzeuge sind mit der üblichen Sorgfalt zu behandeln und zu sichern.

 

 

4. GPS-Ortung der Fahrzeuge

 

 

Zur Sicherheit der Mieter und zum Schutz vor Diebstahl können die Räder und Fahrzeuge mit einem GPS-Tracker ausgestattet sein. Dieser dient ausschließlich dazu, das Fahrzeug im Falle eines Diebstahls oder Verlusts zu orten und die Wiederbeschaffung zu erleichtern. Die erfassten Standortdaten werden streng vertraulich behandelt und nur im Bedarfsfall (Diebstahl, Verlust) zur Ortung genutzt.

 

 

5. Kaution

 

 

Der Mieter ermächtigt Bella Bici, über das Stripe-System oder in bar einen Betrag von ___ € als Kaution zur Deckung eventueller Schäden am Fahrzeug einzubehalten. Die Kaution wird nach der Rückgabe und Überprüfung des Fahrzeugzustandes vollständig über das Stripe-System freigegeben oder, falls sie bar hinterlegt wurde, zurückerstattet.

 

 

6. Übertragung an Dritte

 

 

Dieser Vertrag ist persönlicher Natur und kann nicht an Dritte übertragen werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, das gemietete Rad oder Fahrzeug an Dritte weiterzuvermieten, zu verleihen oder zur Verwahrung zu überlassen.

 

 

7. Schäden an Dritten und Eigentum

 

 

Bella Bici haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die während oder nach der Mietdauer im Fahrzeug transportiert, zurückgelassen oder vergessen wurden.

 

 

8. Bußgelder und Verstöße

 

 

Der Mieter ist verpflichtet, die geltende Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Bußgelder und Strafen für Verkehrsverstöße, die während der Mietzeit begangen werden, liegen in der alleinigen Verantwortung des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, Bella Bici für die Vorauszahlung derartiger Verstöße zu entschädigen, ausgenommen sind Beträge, die aufgrund von Zahlungsverzug entstehen.

 

 

9. Datenschutz

 

 

Die Parteien erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass die bereitgestellten oder direkt erfassten Daten gemäß den Bestimmungen der EU-Verordnung 679/2016 und des Gesetzesdekrets Nr. 196/2003 zur Erfüllung dieses Vertrags verarbeitet werden.

 

 

10. Kündigung des Vertrags

 

 

Dieser Vertrag kann von Bella Bici vorzeitig gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches gekündigt werden – unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz – im Falle einer unsachgemäßen Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter oder im Falle von Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugs. Der Mieter kann den Vertrag seinerseits vorzeitig gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuches kündigen, falls das Fahrzeug und die in diesem Vertrag beschriebene Ausrüstung nicht für den vereinbarten Gebrauch geeignet sind.

 

 

11. Schlussbestimmungen

 

 

Der Mieter erklärt, die folgenden Mietbedingungen zur Kenntnis genommen zu haben:

  • Die Vermietung ist Erwachsenen vorbehalten.

  • Die Nutzung des Fahrzeugs setzt die körperliche Eignung und das technische Können des Nutzers voraus. Mit der Anmietung erklärt der Mieter, ohne Vorbehalte über die notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen zu verfügen.

  • Das Fahrzeug ist ausschließlich als Transportmittel zu nutzen und ist mit Sorgfalt, Umsicht und Sorgfalt zu behandeln, um Schäden am Fahrzeug und an seinem Zubehör zu vermeiden.

  • Bella Bici kann während der Nutzung der Fahrzeuge Kontrollen durchführen und deren Rückgabe verlangen, falls eine unsachgemäße Nutzung festgestellt wird.

  • Bella Bici kann die Vermietung an Personen, die unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen, verweigern. Die Verweigerung kann auch aus anderen Gründen nach alleinigem Ermessen von Bella Bici erfolgen.

 

 

12. Änderungen, anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

Jede Änderung dieses Vertrags bedarf der spezifischen schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Eine Duldung, auch wenn sie wiederholt erfolgt, gegenüber der Nichterfüllung oder fehlerhaften Erfüllung vertraglicher Pflichten kann in keiner Weise als stillschweigende Änderung oder Aufhebung der zugrunde liegenden Vereinbarungen interpretiert werden. Für alle nicht in diesem Vertrag geregelten Angelegenheiten verweisen die Parteien ausdrücklich auf die Bestimmungen des italienischen Rechts und die örtlichen Gepflogenheiten. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung und Anwendung dieses Vertrags ergeben, werden vor dem Gericht von Verona beigelegt.

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    Via Don Gnocchi 5, Garda (VR) 37016
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